Abfallwirtschaft in Merzig
Wertstoffzentrum
Das Merziger Wertstoffzentrum - mehr als nur ein Wertstoffhof
Mit der Nutzung des Merziger Wertstoffzentrums tragen Sie als Merziger Bürgerin oder Bürger und als Abfallgebührenzahler dazu bei, die Restabfallmengen in Merzig zu vermindern und die Menge der gesammelten und weiter- oder wiederverwendeten Wertstoffe zu erhöhen. Das entlastet die Verbrennungsanlagen, Ihren Geldbeutel und schont die Umwelt. Bürgerfreundliche Öffnungszeiten sorgen dafür, dass Sie auch noch am späten Nachmittag oder samstags von diesem Service profitieren können.
Am Wertstoffzentrum werden an einer zentralen Stelle (fast) alle Wertstoffe und Abfälle angenommen. Klassischer Restmüll gehört allerdings nach wie vor in die graue Tonne und wird am Wertstoffzentrum nicht angenommen.
Aufgrund der intensiven Nutzung des Wertstoffzentrums, der damit verbundenen hohen Anliefermengen und der entstehenden Kosten war es erforderlich, dass der Stadtrat in seiner Sitzung am 17.12.2012 beschlossen hat, ein Nutzungsentgelt für das Wertstoffzentrum ab dem 01.01.2013 einzuführen. Dies geschah auch vor dem Hintergrund der Gebührengerechtigkeit und trägt dem individuellen Abfallverhalten Rechnung. Intensive Nutzer des Wertstoffzentrums werden zukünftig stärker als Geringnutzer an den Kosten beteiligt.
Das Nutzungsentgelt wird von jedem Anlieferer erhoben, sobald er Materialien einer kostenpflichtigen Abfallfraktion abgeben möchte. Die angegebenen Mengenbegrenzungen gelten pro Tag und pro an die Abfallentsorgung angeschlossenem Grundstück
Kostenfreie Materialen
Altkleider, noch tragbar
Batterien
Buntmetall
Elektroaltgeräte
Energiesparlampen/Neonröhren
Flaschenglas
Gelbe Säcke
Kabelabfälle
Korken
Kunststoffe
Kunststofffolien, unverschmutzt
Metalle
Papier
Speiseöl/-fette
Kostenpflichtige Materialien
Altholz, unbelastet, max. 2 m3
Altholz, belastet, max. 1 m³
Altreifen (3 €/Stück), max. 12 Stück
Asbest (0,20 €/kg), max. 1 m³
Baumischabfall, max. 0,5 m³
Flachglas
Fenster (4 €/Stück)
Gummiprodukte
Sperrmüll, max. 3 m³
Styropor, unverschmutzt
Lösungsmittelhaltige Altfarben und Lacke, flüssig, max. 3 Gebinde, insges. max. 30 l
Altöl, max. 3 Gebinde und max. 30 l
Kondensatoren, PCB-haltig
Sonstige Problemstoffe, siehe Infoblatt Problemstoffe
Nutzungsentgelt
Die Höhe des Nutzungsentgeltes richtet sich nach dem verwendeten Transportmittel:
PKW, Handwagen oder ähnliches: 4 €
Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, oder Kastenwagen: 5 €
Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, Kleintransporter oder Pritschenwagen: 10 €
Sind Zugfahrzeug und Anhänger beladen, erfolgt die Erhebung des Nutzungsentgeltes in Höhe der Summe der Transportmittel.
Gesonderte Gebühren werden erhoben für die Abgabe von:
Reifen: 3 €/Stück
Fenster: 4 €/ Stück
asbestzementgebunde Abfälle: 0,20 €/kg
Bauschutt
maximal 5 Eimer à 10 Liter: 0,50 € pro angefangenem 10 Liter-Eimer; oder
1 Wasch- oder Spülbecken: 3 €; oder
1 Toilettenschüssel: 3 €; oder
1 Duschtasse: 4 €
Bitte sortieren Sie vor Anlieferung Ihre Abfälle und Wertstoffe nach Materialien getrennt. Das erleichtert Ihnen das Sortieren in die entsprechenden Container. Möbel müssen vor der Anlieferung zuhause demontiert werden, andernfalls werden diese nicht angenommen.
Seit dem 01.01.2013 wird kein Grünschnitt mehr angenommen. Grünschnitt können Sie an der Grüngutsammelstelle (ehemals Kompostierungsanlage) der Kreisstadt Merzig in Fitten abgeben.
Sperrmüll: Sperrmüll in Säcken oder auf andere Weise verpackt wird nicht angenommen.
Wer kann das Merziger Wertstoffzentrum nutzen?
Im Vergleich mit anderen Wertstoffhöfen oder -zentren im Saarland bietet das Merziger Wertstoffzentrum einen umfangreicheren Service und günstige Abgabekonditionen. Daher ist es nur folgerichtig, dass nur diejenigen das Wertstoffzentrum nutzen dürfen, die mit ihren Abfallgebühren zur Finanzierung beitragen. Bitte haben Sie deshalb Verständnis, wenn Sie von Mitarbeitern des Wertstoffzentrums bei der Annahme um die Vorlage Ihres Personalausweises gebeten werden.
Nutzungsberechtigt ist folgender Personenkreis, sofern die genannten an die Abfallentsorgung der Kreisstadt Merzig angeschlossen sind und für das Objekt, von dem die Materialien stammen, Abfallgebühren entrichtet werden:
Alle Einwohner des Stadtgebietes
Grundbesitzer im Merziger Stadtgebiet
Gewerbetreibende im Merziger Stadtgebiet
Behörden und Vereine im Merziger Stadtgebiet
Gewerbetreibende dürfen allerdings keine Materialen anliefern, die ihrem Geschäftszweck dienen. So darf bspw. eine Schreinerei ihren alten Bürostuhl anliefern, aber keine Holzabfälle. Führen Gewerbetreibende Wohnungsauflösungen oder Entrümpelungen durch, dürfen die dabei anfallenden Materialen nicht abgegeben werden.
Problemstoffe
Schadstoffhaltige Abfälle, wie z. B. Chemikalien, fallen in allen Haushalten an. Da diese Problemabfälle aufgrund ihrer Zusammensetzung für Mensch und Umwelt gefährlich sein können, dürfen sie nicht über die Graue Tonne entsorgt werden. Zur sicheren, umweltschonenden und fachgerechten Sammlung dieser Stoffe wurde im Wertstoffzentrum eine Annahmestelle eingerichtet. Hier können alle privaten Sonderabfälle in haushaltsüblichen Mengen abgegeben werden.
Beachten Sie bitte, dass alle flüssigen und pulverförmigen Stoffe in festen und dicht verschlossenen Behältnissen angeliefert werden müssen. Sollten Sie keinen Deckel zu einem Gefäß mehr haben oder das Gefäß beschädigt sein, füllen Sie den Inhalt in ein anderes verschließbares Gefäß um. Offene und beschädigte Anlieferungen dürfen nicht angenommen werden.
Was gehört zu den privaten Sonderabfällen?
Diese Stoffe gehören dazu: z. B. Abbeizer, Abflussreiniger, Ablauger, Aceton, Akkus, Altöl, Backofenreiniger, Batterien, Beizmittel, Bleichmittel, Bohnerwachs, Bremsflüssigkeit, Chemikalien (fest und flüssig), Chloroform, Desinfektionsmittel, Düngemittel, Entfroster, Entkalker, Farben und Lacke (keine Dispersionsfarben und Binder auf wasserlöslicher Basis), Fleckentferner, Fotochemikalien, Holzschutzmittel, Hydrauliköl, Imprägniermittel, Klebstoffe, Knopfzellen, Laborchemikalien, Laugen, Lösemittel, Nagellackentferner, Pflanzenschutzmittel, Rostschutzmittel, Rostumwandler, Salmiak, Schädlingsbekämpfungsmittel, Schimmelbekämpfungsmittel, Spraydosen (mit Inhaltsresten), Terpentin, Thermometer (quecksilberhaltig), Unterbodenschutzmittel, Verdünner, WC-Reiniger, Zementfarbe
Diese Stoffe gehören nicht zu den privaten Sonderabfällen:
Asbestprodukte (kostenpflichtige Annahme im Wertstoffzentrum), hier erhalten Sie ein ausführliches Info-Blatt zum Thema Asbest.
Bei der Entsorgung von asbesthaltigen Nachtspeicheröfen hilft Ihnen folgendes Info-Blatt zu Nachtspeicheröfen ebenfalls weiter.
Munition, radioaktive Stoffe, Sprengstoffe, Spritzen/Kanülen.
Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen (diese können kostenlos an der Annahmestelle für Elektro-, und Elektronikschrott im Wertstoffzentrum abgegeben werden).
Dispersionsfarben (Innen- und Außenbinder, Latexfarben) und ausgetrocknete Farben:
Diese Farben müssen eingetrocknet oder mit Sägemehl eingedickt über die Graue Tonne entsorgt werden. Leere Farbdosen bzw. –eimer können über den Gelben Sack entsorgt oder im Wertstoffzentrum kostenfrei abgegeben werden.
Motoren- und Getriebeöl:
Händler sind zur Rücknahme von Altöl verpflichtet, deshalb kann es gegen Vorlage der Einkaufsquittung zurückgebracht werden. Die Kosten für die Entsorgung des Altöls sind im Kaufpreis bereits enthalten. Altöle werden als zusätzlicher Service auch im Wertstoffzentrum angenommen.
Elektrogeräte
Das Wichtigste zum Elektrogerätegesetz (ElektroG) in Kürze:
Elektrogeräte dürfen nicht über Restmülltonnen oder andere Müllbehältnisse entsorgt werden!
Das Wertstoffzentrum nimmt alle Elektroaltgeräte sowie Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen aus privaten Haushalten kostenlos an.
Alle Einwohner der Kreisstadt Merzig sind verpflichtet, ihre Elektroaltgeräte am Merziger Wertstoffzentrum abzugeben.
Der Handel mit mindestens 400 m² Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte ist ebenfalls verpflichtet, Altgeräte kostenfrei zurückzunehmen.
bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, und
Altgeräte, mit Kantenlänge kleiner als 25 Zentimeter.
Private Entsorgungsfirmen, Schrott- und Altmetallhändler dürfen keine Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten annehmen.
Für Elektroaltgeräte aus gewerblicher Nutzung sind die Hersteller verpflichtet eine zumutbare Rückgabemöglichkeit anzubieten, sofern das Gerät als Neugerät nach dem 13.08.2005 in Verkehr gebracht wurde. Bei gewerblich genutzten Geräten die vor dem 13.08.2005 in Verkehr gebracht wurden, ist der Besitzer zur Entsorgung verpflichtet.
Tauschbörse
Viele Konsumgüter werden nur für kurze Zeit genutzt. Schnell werden sie uninteressant und durch neue ersetzt. Die alten, aber oft noch völlig intakten Gegenstände landen im Abfall. Diese Gegenstände können Sie bei der Tauschbörse im Wertstoffzentrum abgeben oder interessante Stücke mitnehmen. Dieser Service ist kostenfrei und trägt den Gedanken Rechnung, Abfälle zu vermeiden oder sie einer sinnvollen Weiterverwendung zuzuführen.
Stellen Sie bitte nur saubere, intakte und noch brauchbare Gegenstände in die Tauschbörse!
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Quelle: https://www.merzig.de/leben-in-merzig/abfall-und-abwasser/wertstoffzentrum/