Verkehrssituationen in Bietzen

Änderung der Verkehrssituation in der Martinusstraße

Seit längerer Zeit ist die Verkehrs- und Parksituation in der Martinusstr., im Bereich Kindergarten und Forscherschule geändert worden.

Dieser Bereich wurde ab Beginn der Einbahnstraße als Spielstraße ausgewiesen und ist somit nur noch im Schritttempo zu befahren.

Des Weiteren wurde der Gehweg entlang des Kindergartens als absolutes Halteverbot ausgewiesen und darf, auch zum Abgeben der Kinder im Kindergarten NICHT zugeparkt werden! Hierzu wurden im hinteren Bereich 2 Kurzzeitparkplätze ausgewiesen, die weiteren Parkplätze entlang der Turnhalle sind Anliegerparkplätze!

Als Parkfläche für Personal und Eltern der KiTa und Forscherschule ist der Parkplatz am Sportplatz ausgewiesen und ich bitte darum, diese Flächen auch zu nutzen.

Auch die Spieler und Betreuer der Fußballmannschaften werden gebeten, im Trainingsfall und bei Spielen die Parkplätze entlang des Sportplatzes zu nutzen und die Parkplätze auf dem Schulhof für die Feuerwehr im Einsatzfall frei zu halten.

Es könnte euch mal bei euch brennen. Eine lange Parkplatzsuche kann Leben kosten.....

Auch die Zufahrt vom Schulhof ist in der Zeit von 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr für private PKW´s nicht befahrbar, eine Ausnahmegenehmigung liegt für Angehörige der Feuerwehr vor, wenn diese zu einem Einsatz gerufen werden oder zu Übung- oder Wartungszwecken in das Gerätehaus müssen.

Es wird in Zukunft verschärfte Kontrollen durch das Ordnungsamt in den angesprochenen Bereichen geben! Ich bitte alle Beteiligten, sich an die neue Regelung in der Martinusstr. zu halten!

Des Weiteren bitten wir zu beachten, dass die "Rechts vor Links Regelung" beim Einfahren aus Verkehrsberuhigten Zonen (Spielstraßen) in Tempo 30 Zonen außer Kraft gesetzt ist.

Dies betrifft die Einmündungen Olkenweg/Martinustraße, Einmündung Bruchfelderstraße/Zum Mühlengrund sowie jetzt neuerdings am Ende der Straße entlang KiTA/Forscherschule in die Straße Martinusstraße. Hier haben die Fahrer aus den "Spielstraßen" kommend die Vorfahrt den anderen Verkehrsteilnehmern zu gewähren, d.h. sie haben KEINE Vorfahrt mehr.

Hierzu ein Auszug aus der STVO:

In diesen Fällen gilt die übliche Rechts vor Links Regel NICHT!

Vorfahrtrecht ist durch Verkehrszeichen gesondert geregelt

rechts einmündende oder kreuzende Straße ist ein Feld- oder Waldweg

rechts einmündende Straße stellt einen verkehrsberuhigten Bereich ("Spielstraße") dar

wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße fährt

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